Die 26 Kantone sind die Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Kantone:
Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung und eigene gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Behörden. Alle Kantone besitzen ein Einkammer-Parlament (Grosser Rat, Kantonsrat, Landrat, Parlament). Dieses hat je nach Kanton 49 bis 180 Parlamentssitze. Die Kantonsregierung (Regierungsrat, Regierung, Staatsrat, Standeskommission) besteht je nach Kanton aus fünf oder sieben Mitgliedern. In jedem Kanton existiert ein zweistufiges Gerichtssystem .
Alle staatlichen Bereiche, die nicht von der schweizerischen Bundesverfassung dem Bund zugewiesen bzw. von einem Bundesgesetz geregelt werden, gehören in die Kompetenz der Kantone, beispielsweise kantonales Staats- und Verwaltungsorganisationsrecht, Schulwesen, Sozialhilfe, Baurecht, Polizeiwesen, Notariatswesen, kantonales und kommunales Steuerrecht, zu grossen Teilen auch Gesundheitswesen, Planungsrecht, Gerichtsverfassung und anderes. In vielen Bereichen verfügen sowohl der Bund als auch die Kantone über Kompetenzen.
Linkeinträge:
Schweizer Linkeintrag benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.Ja DankeDatenschutz